Geschäftsordnung

Auf dieser Seite findest du die aktuell gültige Geschäftsordnung in der Fassung vom 11. Dezember 2025.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Organe
    1. §1 Jugendvollversammlung
    2. §2 Jugendversammlung
    3. §3 Gewählte Ämter
    4. §4 Jugendsprechende
    5. §5 Stellvertretende Jugendsprechende
    6. §6 Pressesprechende
    7. §7 Schatzmeister
    8. §8 Kassenprüfende
    9. §9 IT-Administratoren
  3. Wahlen
    1. §10 Allgemeine Regelung der Wahlen
    2. §11 Wahl der Jugendsprechenden
    3. §12 Wahl der Pressesprechenden
    4. §13 Wahl der Schatzmeister
    5. §14 Rücktritt von gewählten Ämtern
    6. §15 Amtsenthebung von gewählten Ämtern
  4. Arbeitsweise
    1. §16 Sitzungsprotokollant
    2. §17 Versammlungen der Jugendbeteiligung
    3. §18 Arbeitskreise
    4. §19 Öffentlichkeitsausschuss
  5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
    1. §20 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Änderungshistorie

DatumBemerkung
23.03.2023Einführung der Geschäftsordnung
04.10.2023Reduzierung der stellvertretenden Jugendsprechenden
Neue Regeln für Jugendsprechende im Gemeinderat
Änderungen am Jugendfonds-Ausschuss
20.02.2024Änderungen am Jugendfonds-Ausschuss
14.11.2024Änderungen an den Fristen für die Wahl der Jugendsprechenden
Änderungen an der Wahl und Nachwahl von Jugendsprechenden
Änderungen an der Wahl des Jugendfonds-Ausschusses
11.12.2025Änderungen zur besseren Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Regelungen
Änderungen an der Häufigkeit von Jugendversammlungen
Entfernung des Jugendfonds-Ausschusses
Änderung am Zeitraum der Jugendsprechenden-Wahlen
Einführung von IT-Administratoren
Änderungen an der Beschlussfähigkeit der Jugendvollversammlung

Einleitung

Die Jugendbeteiligung Ostfildern, kurz JO!, ist Angelegenheit aller Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern. Sie hat umso mehr Erfolg, desto mehr Jugendliche sich aktiv in der Jugendbeteiligung engagieren. Es ist darauf zu achten, dass alle interessierten Jugendlichen in die Arbeit mit einbezogen werden.

Die Jugendbeteiligung Ostfildern ist unabhängig und überparteilich.

Grundsätzlich stehen jedem Jugendlichen die Organe der Jugendbeteiligung offen; des Weiteren kann sich jeder Jugendliche mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der Jugendbeteiligung wenden, vor allem an die Jugendsprechenden bzw. deren Stellvertretenden.

Die Aufgaben der Jugendbeteiligung umfassen

  • die Interessensvertretung der Jugendlichen in Ostfildern,
  • selbstgewählte Aufgaben,
  • übertragene Aufgaben,
  • und Kooperationen.

In der folgenden Geschäftsordnung wird für eine bessere Lesbarkeit, wenn möglich, eine geschlechtsneutrale Form verwendet, ansonsten das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter gemeint.

Das Geschäftsjahr der Jugendbeteiligung ist identisch mit dem Kalenderjahr.

I. Organe

Die Jugendbeteiligung Ostfildern gliedert sich in

  • die Jugendvollversammlung, kurz JVV,
  • die Jugendversammlung, kurz JV,
  • die Jugendsprechenden sowie deren Stellvertretende und
  • weitere gewählte Ämter.

Die Kinder- und Jugendförderung Ostfildern stellt Räumlichkeiten für die Sitzungen aller Organe der Jugendbeteiligung zur Verfügung.

§1 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das Sprachrohr für Jugendliche in Ostfildern. Dabei informiert die JVV die Teilnehmenden über die Ergebnisse der jugendrelevanten Themen aus den Sitzungen des Gemeinderats und berichtet über die Arbeit der weiteren Organe der Jugendbeteiligung. Gleichwohl bietet sie die Möglichkeit, Projekte, Ideen, Vorschläge und konkrete Vorhaben einzubringen, die in der Jugendversammlung weiter ausgearbeitet werden.

Alle Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern können an allen Sitzungen der Jugendvollversammlung teilnehmen. Diese finden mindestens zweimal pro Jahr statt und werden mindestens einen Monat vorher öffentlich angekündigt. Eingeladen, moderiert und dokumentiert werden die Sitzungen durch die Jugendsprechenden oder Vertretende.

Ebenfalls teilnehmen dürfen auf Einladung Mitglieder aus dem Gemeinderat, der Stadt Ostfildern, dem Begleitteam oder andere Unterstützende. Hierzu muss bei den Jugendsprechenden ein Antrag gestellt werden. Diese zusätzlich Teilnehmenden haben ein Rede- und Anhörungsrecht, sind von Wahlen und Abstimmungen jedoch ausgeschlossen. Bei den Jugendsprechenden kann ein Antrag zur Einladung gestellt werden.

Die Jugendvollversammlung

  • beschließt diese Geschäftsordnung, bringt Änderungsvorschläge für diese ein und stimmt über sie ab.
  • wählt die Jugendsprechenden sowie deren Stellvertretende.

Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern. Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Teilnehmende anwesend sind.

§2 Jugendversammlung

Bei der Jugendversammlung werden jugendrelevante Themen, Projekte, Ideen, Vorschläge und konkrete Vorhaben von Jugendlichen, dem Gemeinderat, der Stadt oder Weiteren diskutiert. Hierbei sollen Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die entweder direkt von der Jugendversammlung umgesetzt oder durch die Sprechenden in den Gemeinderat eingebracht werden.

Die Jugendversammlung soll sich mindestens einmal im Monat treffen, nach Möglichkeit vor der Gemeinderatssitzung oder wenn Bedarf besteht. Die Jugendsprechenden berufen die Jugendversammlung ein und berichten über aktuelle Themen aus dem Gemeinderat. Am Ende jeder Sitzung soll ein neuer Termin vereinbart werden. Wenn mindestens zwei stimmberechtigte Teilnehmende einen Antrag stellen, eine Jugendversammlung abzuhalten, sind die Jugendsprechenden dazu verpflichtet, zeitnah eine Jugendversammlung einzuberufen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen.

Alle Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern können an allen Sitzungen der Jugendversammlung teilnehmen. Jede anwesende Person kann Vorschläge einbringen. Zusätzlich dürfen eingeladene Mitglieder von Gemeinderat, Stadt, Begleitteam oder andere Unterstützende an den Sitzungen teilnehmen. Diese haben hierbei aber nur ein Rede- und Anhörungsrecht und sind von Wahlen oder Abstimmungen ausgeschlossen. Bei den Jugendsprechenden kann ein Antrag zur Einladung gestellt werden.

Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Teilnehmende anwesend sind. Abgestimmt wird per einfachem Mehrheitsentscheid von allen stimmberechtigten Teilnehmenden. Diese Abstimmung wird offen durchgeführt, solange jeder stimmberechtigte Teilnehmende damit einverstanden ist. Digitale Abstimmungen sind zugelassen.

Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern, welche in mindestens zwei der vier letzten Versammlungen der Jugendbeteiligung anwesend waren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Jugendsprechenden, deren Stellvertretende und alle weiteren aufgeführten gewählten Ämter sowie deren Stellvertretende. Außerdem hat immer je ein Schülersprecher oder gewählter Stellvertreter jeder weiterführenden Schule mit Standort in Ostfildern ein Stimmrecht, sofern sie teilnehmen.

Die Jugendversammlung beschließt Arbeitskreise, Anträge an die Stadt und den Gemeinderat, Projekte und entscheidet über die finanziellen Mittel, die von der Stadt bereitgestellt werden.

Die Jugendversammlung erarbeitet die Geschäftsordnung sowie Änderungen dieser.

§3 Gewählte Ämter

Von jeder Person, die ein gewähltes Amt ausführt, wird erwartet, dass diese regelmäßig an den Versammlungen der Jugendbeteiligung teilnimmt. Bei Abwesenheit wird eine formlose begründete Abmeldung bei den Jugendsprechenden erwartet.

Jedes Amt muss einen klar definierten Erwartungshorizont besitzen, welcher von der Jugendversammlung festgelegt wird.

Jede Person darf maximal zwei stellvertretende Ämter gleichzeitig ausführen. Hauptamtsinhaber dürfen kein weiteres Amt ausführen.

Jedes Amt wird bis zur nächsten Wahl ausgeführt.

§4 Jugendsprechende

Es gibt zwei Jugendsprechende und zwei stellvertretende Jugendsprechende.

Die Jugendsprechenden bieten eine Anlaufstelle für alle Jugendlichen in Ostfildern.

Die Jugendsprechenden sprechen im Namen der Jugendvollversammlung und somit für alle Jugendlichen in Ostfildern.

Die Jugendsprechenden werden innerhalb der Jugendvollversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.

Die Jugendsprechenden bündeln Themen und Anliegen aus der Jugendbeteiligung und bringen diese in den Gemeinderat ein.

Die Jugendsprechenden werden gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates vom Gemeinderat widerruflich als beratendes Mitglied (§ 40 Abs. 1 S. 4 GemO ) berufen. Dadurch wird erwartet, dass die Jugendsprechenden an den Sitzungen des Gemeinderats einschließlich aller Ausschüsse teilnehmen, sofern jugendrelevante Themen besprochen werden.

Die Jugendsprechenden haben ein Rederecht, Anhörungsrecht und Antragsrecht im Gemeinderat.

Die Jugendsprechenden übermitteln Diskurse und Ergebnisse aus dem Gemeinderat an die Jugendvollversammlung und umgekehrt.

Ein Jugendsprechender kann nicht gleichzeitig Gemeinderat der Stadt Ostfildern sein.

§5 Stellvertretende Jugendsprechende

Die stellvertretenden Jugendsprechenden haben die Aufgabe, die Jugendsprechenden bei allen Aufgaben zu unterstützen und zu vertreten, wenn dies benötigt wird. Die stellvertretenden Jugendsprechenden werden, wie die Jugendsprechenden, für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.

Die stellvertretenden Jugendsprechenden verantworten die Sitzungsprotokolle der Versammlungen der Jugendbeteiligung.

Die stellvertretenden Jugendsprechenden können die Jugendsprechenden in allen Aufgaben vertreten. Der ausfallende Jugendsprechende ernennt für jeden Fall eine tatsächliche Vertretung.

Ein stellvertretender Jugendsprechender kann nicht gleichzeitig Gemeinderat der Stadt Ostfildern sein.

§6 Pressesprechende

Es gibt einen Pressesprechenden sowie eine Stellvertretung.

Die Pressesprechenden dürfen die Meinung und Absprachen der Jugendversammlung ohne Rücksprache mit dieser gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Unter Absprache mit den Jugendsprechenden können die Pressesprechenden auch für die Jugendlichen in Ostfildern sprechen.

Die Pressesprechenden leiten den Öffentlichkeitsausschuss und verantworten alle Kanäle und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. Alle Veröffentlichungen der Jugendbeteiligung, abgesehen von der Arbeit der Jugendsprechenden, werden von den Pressesprechenden verantwortet und genehmigt.

Die Pressesprechenden erstellen ein Organigramm, halten es aktuell und stellen es öffentlich zur Verfügung.

Die Pressesprechenden verantworten die Einverständniserklärungen zur Speicherung und Veröffentlichung personenbezogener Daten der Teilnehmenden.

Die Pressesprechenden informieren die Öffentlichkeit über die Jugendbeteiligung als Geldgeber.

Alle Presseanfragen gehen direkt an die Pressesprechenden.

§7 Schatzmeister

Es gibt einen Schatzmeister sowie eine Stellvertretung.

Die Schatzmeister kontrollieren gemeinsam die Ausgaben der Jugendbeteiligung. Die Schatzmeister dokumentieren die Verwendung der durch die Stadt bereitgestellten Finanzmittel und leiten die Belege an die zuständige Stelle weiter. Außerdem erstatten sie der Jugendversammlung sowie der Jugendvollversammlung transparent Bericht über die Nutzung der finanziellen Mittel.

Die durch die Stadt bereitgestellten Finanzmittel sind interne Finanzmittel für die eigene Arbeit der Jugendbeteiligung. Diese Ausgaben werden von den Schatzmeistern auf Gemeinnützigkeit geprüft.

§8 Kassenprüfende

Die Arbeit der Kassenprüfenden ist ausgesetzt, da die Jugendbeteiligung nicht direkt über ihre finanziellen Mittel verfügen kann. Sollte sich dies ändern, ist das Amt des Kassenprüfenden wieder einzuführen.

§9 IT-Administratoren

Es kann beliebig viele IT-Administratoren geben. Die Position kann unabhängig von Teilnahme und Stimmrecht in der JV und JVV ausgeführt werden und gilt nicht als Amt im Sinne dieser Geschäftsordnung.

Die IT-Administratoren verantworten die IT-Infrastruktur der Jugendbeteiligung und dienen als Ansprechpartner für diese. Sie erhalten vollen Administrationszugriff auf alle Systeme, die für ihre Arbeit notwendig sind. Welche Systeme genau sie zur Verfügung stellen sollen und wie in weiteren Prozessen umgegangen wird, soll in einer schriftlichen Dokumentation festgehalten werden.

IT-Administratoren können in der JV finanzielle Mittel beantragen, um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Rahmen ihrer Aufgaben abzudecken. Eine Genehmigung dieser Mittel läuft spätestens im nächsten Kalenderjahr aus. IT-Administratoren können Verträge im Namen der Jugendbeteiligung abschließen, sofern diese für ihre Arbeit notwendig sind und die benötigten finanziellen Mittel bereits genehmigt wurden. Bereits laufende Verträge müssen erst beendet werden, sobald die Finanzierung durch die JV beendet wurde oder eine erneute Beantragung gescheitert ist.

IT-Administratoren können auf Vorschlag eines stimmberechtigten Mitglieds von der JV als solche bestätigt werden. Hierzu ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Die Arbeit als IT-Administrator endet regulär mit einer schriftlichen Erklärung an die Jugendsprechenden.

Die Jugendsprechenden oder eine einfache Mehrheit der restlichen IT-Administratoren können einen IT-Administrator vorläufig seiner Position entheben. Auf der nächsten JV, die mindestens eine Woche nach vorläufiger Enthebung stattfindet, können alle beteiligten Personen eine Stellungnahme dazu abgeben. Anschließend kann die betroffene Person mit einer einfachen Mehrheit vollständig ihrer Position enthoben werden.

II. Wahlen

§10 Allgemeine Regelung der Wahlen

Sämtliche Wahlen innerhalb der Jugendbeteiligung finden nach den fünf Wahlgrundsätzen statt. Sie sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Für die Hauptämter und die jeweilige Stellvertretung werden getrennte Wahldurchgänge durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Posten im jeweiligen Wahldurchgang zu besetzen gibt. Die Stimmen können auf mehrere Personen verteilt oder auf einzelne Personen kumuliert werden.

Wählbar ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren alt ist und seinen Wohnsitz in Ostfildern hat. Stimmberechtigt siehe oben.

Generell wird jedes Amt für zwei Jahre gewählt, jedoch kann ein Amt nach Absprache mit den Jugendsprechenden früher abgegeben werden.

§11 Wahl der Jugendsprechenden

Die Jugendsprechenden und deren Stellvertretende werden durch die Jugendvollversammlung gewählt.

Die Wahl soll zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien stattfinden. Der genaue Termin wird durch die Jugendsprechenden in Rücksprache mit der Jugendversammlung festgelegt.

Alle Ostfilderner Jugendlichen zwischen einschließlich 14 und 21 Jahren werden spätestens vier Wochen im Voraus und nach Möglichkeit postalisch über die Wahl und die Möglichkeit zur Kandidatur informiert.

Bis zwei Wochen vor der Wahl muss ein Steckbrief mit Vorstellung und Wahlprogramm an den Begleitausschuss gesendet werden. Die Kandidaten werden eine Woche vor der Wahl durch den Öffentlichkeitsausschuss bekanntgegeben.

Die Wahl wird durch den Begleitausschuss durchgeführt und dokumentiert.

Das Ergebnis der Wahl wird vor Ort durch den Begleitausschuss und anschließend durch den Öffentlichkeitsausschuss der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Legt ein Jugendsprechender sein Amt vorzeitig nieder, wählt der verbleibende Jugendsprechende sowie die stellvertretenden Jugendsprechenden aus dem Kreis der stellvertretenden Jugendsprechenden einen Nachfolger, welcher das Amt bis zur nächsten Wahlperiode ausführt. Das freiwerdende Amt des stellvertretenden Jugendsprechers wird bei der nächsten Jugendvollversammlung bis zur nächsten Wahlperiode neu gewählt. Gleiches gilt, wenn ein stellvertretender Jugendsprecher sein Amt vorzeitig niederlegt. Für die Nachwahl des stellvertretenden Jugendsprechers müssen die Ostfilderner Jugendlichen vorab nicht postalisch informiert werden. Bei der Nachwahl können sich Berechtigte noch vor Ort aufstellen; es gibt somit keine Steckbriefe und Vorstellung vorab.

§12 Wahl der Pressesprechenden

Der Pressesprechende und dessen Stellvertretung werden in der Jugendversammlung nach der Wahl der Jugendsprechenden gewählt.

Der Termin für die Wahl der Pressesprechenden wird gemeinsam mit dem Termin der Wahl der Jugendsprechenden nach den gleichen Grundsätzen festgelegt. Sie findet im Januar statt. Jede stimmberechtigte Person soll sich im Voraus Gedanken machen, ob sie sich zur Wahl aufstellen lassen möchte.

Die Wahl wird durch die Jugendsprechenden organisiert und durchgeführt.

Legt der Pressesprechende sein Amt vorzeitig nieder, kann der stellvertretende Pressesprechende das Amt bis zur nächsten Wahlperiode fortführen. Das freiwerdende Amt des Pressesprechers oder des stellvertretenden Pressesprechers wird in der nächsten Jugendversammlung bis zur nächsten Wahlperiode neu gewählt. Gleiches gilt, wenn ein stellvertretender Pressesprecher sein Amt vorzeitig niederlegt.

§13 Wahl der Schatzmeister

Die Schatzmeister und dessen Stellvertretung werden in der gleichen Jugendversammlung wie die Pressesprechenden gewählt.

Die Wahl wird durch die Jugendsprechenden organisiert und durchgeführt.

Legt der Schatzmeister sein Amt vorzeitig nieder, kann der stellvertretende Schatzmeister das Amt bis zur nächsten Wahlperiode fortführen. Das freiwerdende Amt des Schatzmeisters oder des stellvertretenden Schatzmeisters wird in der nächsten Jugendversammlung bis zur nächsten Wahlperiode neu gewählt. Gleiches gilt, wenn ein stellvertretender Schatzmeister sein Amt vorzeitig niederlegt.

§14 Rücktritt von gewählten Ämtern

Jede Person, die ein gewähltes Amt innehat, darf davon mit einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Ein Antrag für einen Rücktritt muss in Textform an die Jugendsprechenden gestellt und innerhalb von drei Tagen bestätigt werden. Die Frist darf in gegenseitigem Einverständnis mit den Jugendsprechenden auch ausgesetzt werden.

§15 Amtsenthebung von gewählten Ämtern

Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugendversammlung kann bei den Jugendsprechenden bzw. deren Stellvertretenden einen begründeten Antrag auf Amtsenthebung stellen. Der Eingang des Antrags muss innerhalb von drei Tagen bestätigt werden. Die betroffene Person wird daraufhin zur Stellungnahme gebeten.

Nachdem eine Stellungnahme erfolgt ist oder 14 Tage nach Eingangsbestätigung vergangen sind, beginnen die Jugendsprechenden und deren Stellvertretende, über den Antrag zu entscheiden. Sollte ein Jugendsprechender oder ein stellvertretender Jugendsprechender von dem Antrag betroffen sein, ist dieser aufgrund von Befangenheit von allen Treffen ausgeschlossen, die sich mit dem jeweiligen Amtsenthebungsantrag beschäftigen. Die Amtsenthebungsanträge werden nach Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.

Die teilnahmeberechtigten Jugendsprechenden und deren Stellvertretenden haben die verpflichtende Aufgabe, eine Entscheidung herbeizuführen und diese transparent zu kommunizieren. Die Entscheidung wird mittels einer Zweidrittelmehrheit getroffen. Sollte nach drei Treffen und maximal nach zwei Monaten keine Entscheidung getroffen worden sein, wird der Antrag zur Amtsenthebung abgelehnt.

Im andauernden Konfliktfall kann der Begleitausschuss um Beratung gebeten werden. Dieser darf beraten und Stellung beziehen, jedoch keine Entscheidung treffen beziehungsweise mit abstimmen.

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung ist der Betroffene, sofern die Entscheidung zur Amtsenthebung getroffen wurde, fristlos aus dem Amt entlassen.

III. Arbeitsweise

§16 Sitzungsprotokollant

Jede Jugendversammlung und Jugendvollversammlung muss protokolliert werden.

Die stellvertretenden Jugendsprechenden verantworten diese Protokollierung. Es ist erwünscht, dass die protokollierende Person regelmäßig wechselt. Das Protokoll soll innerhalb von sieben Tagen nach der jeweiligen Sitzung online in der Cloud bereitgestellt werden. Die Protokolle sollen mit Hilfe der Protokollvorlage digital angefertigt werden.

Die protokollierende Person wird in der vorherigen Sitzung festgelegt. Sollte sie kurzfristig verhindert sein, muss sie selbstständig eine Vertretung organisieren.

In jedem Protokoll der Jugendversammlung muss zu Beginn eine Anwesenheitsliste stehen.

§17 Versammlungen der Jugendbeteiligung

Die Jugendversammlung sowie die Jugendvollversammlung wird durch die Jugendsprechenden oder durch eine ernannte Vertretung moderiert. Die moderierende Person soll, wenn möglich, kein eigenes Anliegen in der Sitzung haben, um Neutralität zu gewährleisten.

Die moderierende Person wird in der vorherigen Sitzung festgelegt. Sollte sie kurzfristig verhindert sein, muss sie selbstständig eine Vertretung organisieren.

Bis vier Tage vor der Sitzung können Themenvorschläge an die moderierende Person gesendet werden. Diese fasst sie bis mindestens zwei Tage vor jeder Sitzung zu einem Sitzungsablauf zusammen und veröffentlicht diesen. Weitere Themen können am Ende jeder Sitzung eingebracht werden.

§18 Arbeitskreise

Wenn die Jugendversammlung ein Thema für zu spezifisch befindet, als dass direkt über dieses abgestimmt werden kann oder es sich um die Planung eines Projektes oder Ähnlichem handelt, wird ein neuer Arbeitskreis innerhalb der Jugendversammlung gegründet. Dieser besteht aus mindestens drei Personen und wird nach der Erfüllung seiner Funktion wieder aufgelöst.

Jeder Arbeitskreis dokumentiert seine Arbeit formlos und stellt das Protokoll der Jugendversammlung zur Verfügung.

Jeder Arbeitskreis präsentiert seine Ergebnisse vor der Veröffentlichung in der Jugendversammlung und stellt sie gegebenenfalls zur Diskussion.

§19 Öffentlichkeitsausschuss

Der Öffentlichkeitsausschuss unterstützt die Pressesprechenden bei ihrer Arbeit und deren Aufgaben. Jede Person aus der Jugendversammlung kann Mitglied des Ausschusses werden.

Der Öffentlichkeitsausschuss erstellt Werbemittel.

Die Arbeit des Öffentlichkeitsausschusses wird formlos dokumentiert und das Protokoll der Jugendversammlung zur Verfügung gestellt.

IV. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

§20 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Die Jugendbeteiligung Ostfildern arbeitet mit verschiedenen Institutionen zusammen, insbesondere mit

  • dem Gemeinderat,
  • dem Begleitteam,
  • der Fachstelle Jugendbeteiligung,
  • der Partnerschaft für Demokratie
  • und der Stadtverwaltung.